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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Zeltverleih Wessel

Anbieter & Kontakt:
Zeltverleih Wessel
Am Spinnwirtel 5
49565 Bramsche
Telefon: 0151 57713226
E-Mail: zeltundeventverleih-wessel@outlook.de

1. Geltungsbereich / Vertragsabschluss

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen „Zeltverleih Wessel“ (nachfolgend: Vermieter) und dem Kunden (nachfolgend: Mieter) – insbesondere für die Vermietung von Zelten und Zubehör.

  2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Mietgegenstand & Mietpreis

  1. Mietobjekte (z. B. Zelte, Zubehör) werden zu den jeweils im Angebot genannten Preisen vermietet. Irrtümer und Preisänderungen bleiben vorbehalten.

  2. Preise verstehen sich grundsätzlich exklusive eventueller Zusatzleistungen (z. B. Lieferung, Auf-/Abbau, Reinigung), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

3. Zahlungsbedingungen

  1. Die vollständige Zahlung ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

  2. Bei Zahlungsverzug von mehr als 5 Kalendertagen werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz fällig.

4. Mietdauer, Rückgabe & Stornierung

  1. Der Mietgegenstand wird nur für den vereinbarten Zeitraum überlassen. Änderungen oder Verlängerungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

  2. Der Mieter informiert spätestens 1 Kalendertag vor Rückgabe, falls die Rückgabe nicht fristgerecht erfolgen kann.

  3. Stornierung durch den Mieter:

    • Bis 14 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Auftragswertes (AW) als Stornierungsgebühr.

    • Weniger als 14 Tage bis Mietbeginn bzw. bei Nichtnutzung: 100 % des AW.

5. Abholung, Lieferung, Auf-/Abbau

  1. Vorgeschriebene Abholungen und Rückgaben durch den Mieter müssen sorgfältig vorbereitet und transportgerecht gesichert werden.

  2. Wird der Mietgegenstand durch den Vermieter geliefert oder aufgebaut, muss der Zugang tauglich sein (z. B. Mindestbreite, ebener Weg). Kosten für Hindernisse werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

  3. Der Auf- und Abbau erfolgt durch den Vermieter. Eingreifende Hilfspersonen des Mieters arbeiten auf eigenes Risiko.

6. Zustand, Reinigung, Schaden & Haftung

  1. Der Mieter haftet ab Übernahme für Schäden, Verlust oder Beschädigungen am Mietgut – auch bei höherer Gewalt.

  2. Kleinere Schäden, die reparabel sind und unter dem Wiederbeschaffungswert liegen, trägt der Mieter durch Übernahme der Reparaturkosten, ansonsten ersetzt er den Wiederbeschaffungswert.

  3. Reinigungspflicht: Der Mieter reinigt das Mietmaterial nach Gebrauch. Wird dies vom Vermieter übernommen, werden die Kosten weiterberechnet.

  4. Haftungsfreistellung: Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und – selbst dann – maximal in Höhe des Mietpreises. Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Personenverletzungen besteht keine Haftung, soweit nicht gesetzlich zwingend anders.

7. Versicherung, höhere Gewalt, Verfügbarkeit

  1. Mietobjekte sind nicht versichert. Der Mieter übernimmt das Risiko ab Übernahme – inklusive Auf-/Abbau, Transport und Veranstaltung.

  2. Höhere Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Maßnahmen, Pandemie, Streik) entbindet den Vermieter von Leistungsfristen ohne Haftung. Dauert der Verzug länger, kann der Mieter nach schriftlicher Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

  3. Ist der Mietgegenstand beschädigt oder unvollständig bei Übergabe, hat der Mieter Anspruch auf gleichwertigen Ersatz.

8. Pflichten bei Zelten

  1. Montageort muss eben, sicher und frei zugänglich sein. Der Mieter informiert über mögliche Hindernisse wie Leitungen.

  2. Aufstellungstechnische Arbeiten dürfen nur durch den Vermieter erfolgen, Änderungen durch den Mieter sind untersagt.

  3. Bei Schneelast oder Unwetter obliegen Maßnahmen zur Schadenabwehr dem Mieter – Schäden daran trägt dieser.

  4. Der Vermieter haftet nicht für Blitz-, Regen- oder Kondensationsschäden an Inhalten in den Zelten.

9. Sicherheits- & Genehmigungspflichten

  1. Der Mieter ist für alle erforderlichen Genehmigungen (z. B. Bauamt, Ordnungsamt, Feuerwehr, GEMA, Polizei) selbst verantwortlich.

  2. Der Vermieter haftet nicht, wenn Veranstaltungen aufgrund fehlender Genehmigungen untersagt werden.

10. Witterung & Betriebssicherheit

  1. Zelte dürfen nur bei ordnungsgemäßer Befestigung genutzt werden.

  2. Der Mieter ist verpflichtet, bei Sturm, Unwetter oder Schneefall die Nutzung einzustellen und Sicherungsmaßnahmen einzuleiten.

11. Haftung für Inhalte

  1. Der Vermieter haftet nicht für Schäden an eingebrachten Gegenständen (z. B. Möbel, Technik, Lebensmittel).

  2. Der Mieter trägt selbst Sorge für ausreichenden Versicherungsschutz seiner eingebrachten Sachen.

12. Untervermietung & Weitergabe

Eine Untervermietung oder Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.

13. Kaution

  1. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen.

  2. Schäden, fehlende Teile oder Sonderreinigungskosten können mit der Kaution verrechnet werden.

14. Reinigung & Rückgabe

  1. Mietgegenstände sind vollständig und in sauberem Zustand zurückzugeben.

  2. Bei stark verschmutzten Gegenständen kann eine pauschale Reinigungsgebühr berechnet werden.

15. Schadensmeldung

Schäden oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlassene oder verspätete Meldungen können zu Schadensersatzansprüchen führen.

16. Strom- & Wasseranschlüsse

  1. Der Mieter stellt die notwendigen Strom- und Wasseranschlüsse bereit.

  2. Betriebskosten für Strom und Wasser trägt der Mieter.

  3. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle der öffentlichen Versorgung.

17. Hausrecht während Aufbau/Abbau

Während des Auf- und Abbaus haben nur Mitarbeiter des Vermieters Zugang zu den Arbeitsbereichen. Der Mieter sorgt für einen sicheren Arbeitsbereich und hält Dritte fern.

18. Fotos für Werbezwecke

Der Vermieter darf an Orten, an denen Mietgut eingesetzt wird, zu Marketingzwecken (z. B. Foto, Video) Aufnahmen anfertigen und verwenden.

19. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet. Auf Wunsch können Auskunft, Änderung oder Löschung schriftlich oder per E-Mail veranlasst werden.

20. Gerichtsstand & anwendbares Recht

  1. (a) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Osnabrück.
    (b) Für Verträge mit Verbrauchern bleibt der gesetzliche Gerichtsstand des Wohnorts des Verbrauchers unberührt.

  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht und sonstige internationale Regelungen sind ausgeschlossen.

21. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck entspricht.

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